Recht verbunden – Gute Freunde gehen zum Anwalt!

Gastbeitrag von W.I.N Mitglied Stefanie Krätzschel

Freunde machen das Leben erst so richtig lebenswert. Sie ermutigen uns, stehen uns mit Rat und Tat zur Seite und machen im Zweifelsfall jeden Quatsch mit.

Aber Freundschaft ist doch kein Fall für den Anwalt, oder?

Wenn aus Freundschaft plötzlich mehr wird

Es gibt Freunde, die wollen nicht nur ihre Hobbies teilen, sondern auch gemeinsam eine Geschäftsidee verwirklichen. Was kann schöner sein, als mit denen, die man mag, auch zu arbeiten?

Ein guter Freund ist aber nicht automatisch ein ebenso guter Geschäftspartner. Eine begnadete Freizeitköchin ist nicht zwingend in der Lage, ein Catering für 100 Personen zu kalkulieren. Und wer gerne mit seinen Nachbarn Neuigkeiten austauscht, muss noch lange kein Vertriebs-Ass sein.

Unternehmensführung erfordert ganz unterschiedliche, vielfältige Fähigkeiten. Sympathisch finden wir aber häufig diejenigen, die uns ähneln. Dann treffen beispielsweise lauter begeisterte Zahlenmenschen aufeinander, es fehlt aber jemand mit dem Händchen fürs Marketing.

Bevor aus Ihren Freunden also Geschäftspartner werden, sollten Sie unbedingt klären, wer welche Aufgaben übernimmt.

Und im Zweifelsfall kann es nur einen Chef geben …

Ein schriftlicher Vertrag gibt Sicherheit

Wenn Ihre Gründungspläne Hand und Fuß haben, dann kann es losgehen. Und wie bei allen wichtigen Entscheidungen im Leben bedeutet das: Dokumentieren Sie Ihre Vereinbarungen schriftlich!

Sie schießen Ihrer Freundin mit Freuden deren Anteil am Gründungskapitel vor? Prima, aber schließen Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag und lassen Sie sich die Ausbezahlung des geliehenen Geldes quittieren.

Ihre Freunde und Sie werden gleichberechtigte Geschäftspartner? Gut, dann machen Sie sich Gedanken über die geeignete Rechtsform und vereinbaren Sie schriftlich einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Je nach Rechtsform brauchen Sie sogar einen Notar.

Die Erfahrung lehrt nämlich, dass sich so manche Freundschaft angesichts von Buchhaltung, Marketing oder Gewinnverteilung plötzlich in Luft auflöst. Auf einmal gibt es Streit darüber, wer mehr zum Unternehmenserfolg beigetragen hat. Vorbei sind dann die Zeiten grenzenloser Harmonie. Überraschend schwindet die Gewissheit, kein Konflikt dieser Welt könne die bestehende Seelenverwandtschaft beschädigen.

Ihre Freundschaft mag diesen Streit nicht überstehen. Ein schriftlicher Vertrag verhindert aber, dass der Streit Sie nicht nur persönlich trifft, sondern auch finanziell ruiniert.

Nehmen Sie Ihr Unternehmen ernst

Auch - oder gerade - Freunde sollten deshalb für ihr gemeinsames Geschäftsprojekt schriftliche Verträge schließen. Mit allem Drum und Dran.

Also nicht nur halbherzig aus dem Internet kopiert nach dem Motto "Wir brauchen eh keinen Vertrag, wir verstehen uns blind". Denn spätestens bei einem Streit ums liebe Geld wird die Freundschaft auf eine harte Probe gestellt.

So finden Sie bereits im Vorfeld heraus, ob es Ihrem Freund mit der gemeinsamen Geschäftsidee genauso ernst ist wie Ihnen!

Stefanie Krätzschel
Rechtsanwältin

Bleiben Sie dem Recht auf der Spur: www.ra-kraetzschel.de